Aus diesem Fonds werden Beiträge an die Spitalkosten von Patientinnen und Patienten bzw. an die Heimkosten von Bewohnerinnen und Bewohnern erbracht, die auf Grund von medizinischen oder pflegerischen lndikationen in einem Einzelzimmer behandelt oder gepflegt werden müssen, ohne entsprechend versichert zu sein. Aus dem Patientenfonds werden ebenso Leistungen beglichen, die medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendig, aber den Krankenkassen gegenüber nicht verrechenbar sind.
Unterstützen Sie uns:
CH64 0076 9400 9255 5200 1
Stichwort: Patienten- und Bewohnerfonds